Homeoffice & Telearbeit: Das ändert sich ab 1. Jänner 2025!

Ab dem 1. Jänner 2025 wird Homeoffice zur Telearbeit erweitert. Das bedeutet, dass Arbeiten nicht nur von zu Hause, sondern auch von anderen vereinbarten Orten wie Kaffeehäusern möglich ist.

Wichtige Punkte:

➡️ Freiwilligkeit: Arbeitgeber können Homeoffice/Telearbeit nicht einseitig anordnen. Es bedarf einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer:in.

➡️ Arbeitsmittel: Der Arbeitgeber muss notwendige Arbeitsmittel wie Laptop oder Handy bereitstellen oder entsprechende Kosten ersetzen.

➡️ Kostenersatz: Zusätzliche Kosten, z.B. für Internet, müssen vom Arbeitgeber ersetzt werden. Für Stromkosten kann eine abweichende Vereinbarung getroffen werden.

➡️ Arbeitszeiten: Die üblichen Arbeitszeiten gelten auch im Homeoffice/bei Telearbeit. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Verpflichtung zur Erreichbarkeit.

➡️ Unfallversicherung: Unfälle während der Arbeit sind versichert, unabhängig vom Arbeitsort. Ab 2025 sind Wegunfälle unter bestimmten Bedingungen ebenfalls versichert.

💡Tipp: Notiere deine Arbeitszeiten genau und bewahre Rechnungen für Arbeitsmittel sorgfältig auf, um steuerliche Vorteile zu nutzen.