Fachkräfterecruiting aus dem Ausland

Es ist unumstritten, dass die EU und natürlich auch Österreich dringend Fachkräfte benötigt. Eine Möglichkeit diesem Mangel entgegenzuwirken, ist die Beschäftigung von ausländischen Spezialisten. Das geht natürlich nicht einfach so. Es sind einige Hürden zu überwinden.

Folgende Gesetze sind einzuhalten:

  • Ausländerbeschäftigungsgesetz (AusIBG): gilt für alle ausländischen Beschäftigten in Österreich
  • Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG): ist anzuwenden bei Ausländern, die sich länger als 6 Monate in Österreich aufhalten
  • Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG): soll wie der Name schon sagt, das Lohn- und Sozialdumping für kurz- und langfristige Beschäftigungen in Österreich bekämpfen
  • Fremdenpolizeigesetz (FPG): regelt die Visumpflichten für Ausländer in Österreich

Drittstaatsangehörige (Personen, die keine EU-Bürger sind) brauchen immer eine Aufenthaltserlaubnis UND eine Arbeitserlaubnis.

Es gibt auch kombinierte Titel für Aufenthalt und Arbeit wie zB „Blaue Karte EU“, Rot-Weiß-Rot-Karte oder ICT Bewilligungen.

Für uns als Recruiter sind Aufenthaltsgenehmigungen mit (unbeschränkten) Arbeitsmarktzugang am wichtigsten.

  • Recruiting aus EU/EWR/Schweiz

Staatsbürger der EWR-Staaten (Norwegen, Island, Liechtenstein), der EU Mitgliedsstaaten und der Schweiz genießen Freizügigkeit. Das heißt für diese Personen ist keine Aufenthaltsgenehmigung notwendig. Bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten ist eine Anmeldebescheinigung notwendig. Nach 5 Jahren ununterbrochenen Lebensmittelpunkt in Österreich kann eine „Bescheinigung des Daueraufenthalts“ beantragt werden.

Familienangehöriger dieser Personengruppe können unter bestimmten Voraussetzungen die Ausstellung einer Aufenthaltskarte beantragen. Diese gilt fünf Jahre und kann verlängert werden.

Diese Personengruppe hat freien Zugang zum Arbeitsmarkt.

  • Recruiting aus dem Drittstaat

Hier wird es für Recruiter und Unternehmen aufwendiger.

Als Drittstaat gilt jeder Staat, der nicht Schweiz, EU oder EWR Mitglied ist. All jene Staatsangehörigen benötigen eine entsprechende Aufenthaltsgenehmigung und eine Arbeitserlaubnis, um am Arbeitsmarkt zugelassen zu werden. Das ist in den meisten Fällen, die Rot-Weiß-Rot-Karte (Plus) oder die Blaue Karte EU.

Rot-Weiß-Rot-Karte:

Die Rot-Weiß-Rot-Karte ist in verschiedene Kategorien unterteilt, die sich an unterschiedliche Qualifikationen und berufliche Hintergründe richten. Zu den Kategorien gehören unter anderem „Hochqualifizierte“, „Fachkräfte in Mangelberufen“, „Selbständige Schlüsselkräfte“ und „Absolventen österreichischer Hochschulen“.

Um eine Rot-Weiß-Rot-Karte zu erhalten, müssen Bewerber bestimmte Kriterien erfüllen, die je nach Kategorie variieren können. Dies kann Bildung, Berufserfahrung, Deutschkenntnisse und andere Faktoren umfassen.

In den meisten Fällen müssen Bewerber bereits einen Arbeitsvertrag oder eine konkrete Jobzusage von einem österreichischen Arbeitgeber haben, um sich für die Rot-Weiß-Rot-Karte zu qualifizieren.

Wer im Besitz der Rot-Weiß-Rot-Karte ist, erhält das Recht, in Österreich zu arbeiten und zu leben. Die Karte hat normalerweise eine begrenzte Gültigkeitsdauer von in der Regel 24 Monaten und kann unter bestimmten Bedingungen verlängert oder in eine Niederlassungsbewilligung umgewandelt werden.

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