Grundlagen des Arbeitsrechts

Besonders im Arbeitsrecht gibt es sehr viele Rechtsquellen, die Berücksichtigung finden. Ihr Anwendungsbereich bzw. der Geltungsbereich ist unterschiedlich, genauso wie die Rangfolge der verschiedenen Rechtsquellen.

Die vier Hauptstufen:

  • Gesetz
  • Kollektivvertrag – kurz KV
  • Betriebsvereinbarung
  • Arbeitsvertrag

Über allem steht als erstes das Gesetz. Alle Vereinbarungen, die zum Beispiel im Kollektivvertrag festgeschrieben sind, müssen sich im vom Gesetz festgelegten Rahmen befinden und dürfen keine Schlechterstellung darstellen. Der KV kann von gewissen gesetzlichen Vorschriften abweichen, sofern im Gesetz darauf hingewiesen wird.

Darunterliegende Betriebsvereinbarungen und auch der Arbeitsvertrag unterliegen dem Günstigkeitsprinzip. Er darf für dich also nur verbessernde Punkte im Vergleich zum KV beinhalten.

Man unterscheidet weiters zwischen Individualarbeitsrecht und kollektivem Arbeitsrecht.

Die Gültigkeit des kollektiven Arbeitsrechtes bezieht sich immer auf einen größeren Personenkreis und nicht auf eine einzelne Person als Individuum.

In diesen Bereich fallen vor allem die KVs, Berufsverbandrecht (Interessensvertretungen – wie AK), Betriebsvereinbarungen und das Arbeitskampfrecht bzw. Streikrecht.

Im Gegensatz dazu steht das Individualarbeitsrecht, das sich eben auf eine Person speziell bezieht. Dazu gehören ganz klassisch Arbeitsverträge, Arbeitnehmer-Schutzrechte, Pflichten des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers.

Im nächsten Blogbeitrag wollen wir auf die verschiedenen Vertragsarten etwas näher eingehen.

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