Wann muss ich ein Bild als KI generiert kennzeichnen?
Der Einsatz von KI-generierten Bildern nimmt rasant zu – sei es in Werbung, Social Media, Unternehmenskommunikation oder im Journalismus. Mit dieser Technologie wächst allerdings auch die Frage:
Wann muss ich ein Bild als KI-generiert kennzeichnen?
Und welche Regeln gelten dafür?
In diesem Blogbeitrag schauen wir uns an, was bereits an Leitlinien und Gesetzen existiert, warum eine Kennzeichnung sinnvoll ist – und wie man in der Praxis vorgehen Könnte.
Warum eine Kennzeichnung wichtig bzw. notwendig ist:
- KI‐generierte Bilder sind häufig sehr realistisch – doch sie können Personas, Ereignisse oder Orte zeigen, die es so nicht gibt. Dies birgt ein Risiko für Irreführung oder das Untergraben von Vertrauen.
- Transparenz stärkt Glaubwürdigkeit: Wer offenlegt, dass ein Bild mit KI erzeugt wurde, zeigt ethisches Verhalten und baut Vertrauen auf.
- Rechtliche Anforderungen wurden bereits auf den Weg gebracht: Zum Beispiel sieht der EU AI Act eine Pflicht zur Kennzeichnung von KI-generierten Bildern vor.
- Plattformen reagieren: So kündigt Meta Platforms, Inc. an, KI-generierte Bilder auf eigenen Diensten klar zu markieren.
Wann muss gekennzeichnet werden? – Ein Überblick
Fazit:
Wenn ein Bild nicht mehr klar von einer echten Aufnahme unterschieden werden kann, oder wenn KI-Technologie wesentlich zum Entstehungsprozess beigetragen hat – dann sollte eine Kennzeichnung erfolgen.
Welche Kennzeichnung ist angemessen?
Damit eine Kennzeichnung wirksam und seriös ist, empfehlen sich folgende Best Practices:
Verwendung von klaren Hinweisen „KI erzeugt“, „AI-generated image“ oder „Bild mit KI erstellt“.
Platzierung: Die Angabe sollte gut sichtbar sein (zB Bilduntertitel, Ecke des Bildes, im Werkzeug-Metadaten).
Metadaten-Angabe: Bei digitalen Bildern kann zusätzlich ein unsichtbares Wasserzeichen oder ein Eintrag in den Metadaten erfolgen, um die Herkunft nachzuvollziehen.
Praxis-Checkliste
✅ Wurde das Bild vollständig oder größtenteils mithilfe einer KI-Bild-Engine erzeugt? → Kennzeichnung notwendig.
✅ Wird das Bild als echte Aufnahme einer Person/Situation präsentiert, obwohl es generiert ist? → Kennzeichnung dringend empfohlen.
✅ Wurde das Bild lediglich nachbearbeitet (zB Farbkorrektur) mit KI-Hilfsmitteln? → Kennung optional, je nach Einfluss.
✅ Ist eine sichtbare Kennzeichnung angebracht (zB „Bild mit KI erstellt“ im Untertitel)?
✅ Sind Metadaten oder Wasserzeichen vorhanden? Falls nicht, dann ist zumindest eine sichtbare Kennzeichnung sinnvoll.
✅ Besteht eine interne Richtlinie zur Verwendung von KI-generierten Bildern? Wenn nicht: Zeit, eine solche zu erarbeiten.
Fazit
Die Technologie hinter KI-Bildgeneratoren entwickelt sich rasant – und mit ihr die gesellschaftlichen, ethischen und rechtlichen Anforderungen.
Kurz gesagt: Wenn ein Bild wesentlich durch KI erzeugt oder verändert wurde, sollte eine Kennzeichnung erfolgen. Transparenz ist nicht nur ein Glaubwürdigkeits-Plus, sondern zunehmend auch regulatorische Notwendigkeit.
Für Unternehmen und Marken heißt das: Entwickeln von klaren Richtlinien zur Kennzeichnung von KI-Bildern – so setzt man auf Vertrauen statt Risiko.


