Postensuchtage in Österreich
Dein Recht auf Jobsuche während der Kündigungsfrist
Die Phase zwischen Kündigung und tatsächlichem Austritt wird in der Praxis häufig unterschätzt – insbesondere von qualifizierten Fachkräften, die davon ausgehen, den nächsten Karriereschritt „nebenbei“ organisieren zu können.
Das österreichische Arbeitsrecht sieht dafür jedoch ein klares Instrument vor: die sogenannten Postensuchtage. Diese ermöglichen eine strukturierte und bezahlte Jobsuche während der Kündigungsfrist – unter bestimmten Voraussetzungen.
Gerade in wissensintensiven Branchen wie IT, Engineering oder Consulting kann dieses Instrument strategisch genutzt werden.
Begriff und rechtliche Einordnung
Postensuchtage sind ein gesetzlicher Anspruch auf bezahlte Freizeit zur Stellensuche während der Kündigungsfrist.
Der Anspruch ist kein „Goodwill“ des Arbeitgebers, sondern Teil des arbeitsrechtlichen Schutzsystems mit dem Ziel, Übergänge zwischen zwei Beschäftigungsverhältnissen abzusichern.
Die konkrete Ausgestaltung hängt von folgenden Faktoren ab:
- dem Vorliegen einer kollektivvertraglichen Regelung
- der Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Vorrang kollektivvertraglicher Regelungen
Existiert eine entsprechende Regelung im Kollektivvertrag, ist diese maßgeblich.
Kollektivverträge definieren typischerweise:
- das konkrete Ausmaß der Freistellung
- zeitliche Rahmenbedingungen
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme
Die Bandbreite ist dabei erheblich – sowohl hinsichtlich Umfang als auch Anspruchsvoraussetzungen.
Beispiel
Im Kollektivvertrag für das Hotel- und Gastgewerbe besteht ein Anspruch auf:
- zwei halbe Tage pro Woche
- bei nachgewiesener Notwendigkeit
- auch im Fall einer Arbeitnehmer:innenkündigung
Dieses Beispiel zeigt, dass kollektivvertragliche Regelungen teilweise deutlich über die gesetzliche Mindestregelung hinausgehen können.
Gesetzliche Mindestregelung
Liegt keine kollektivvertragliche Bestimmung vor, greift die gesetzliche Regelung.
Diese sieht vor:
👉 Bei Kündigung durch den Arbeitgeber besteht Anspruch auf mindestens 1/5 der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit als bezahlte Freizeit zur Stellensuche.
Beispiel
40-Stunden-Woche → 8 Stunden pro Woche
25-Stunden-Woche → 5 Stunden pro Woche (aliquot)
Die Bemessung erfolgt auf Basis der regulären Kündigungsfrist, nicht auf Basis einer faktisch verlängerten Weiterbeschäftigung.
Differenzierung nach Kündigungsart
Ein zentraler Punkt, der in der Praxis häufig falsch eingeschätzt wird:
Arbeitgeberkündigung
→ gesetzlicher Anspruch besteht
Arbeitnehmer:innenkündigung
→ kein gesetzlicher Anspruch
Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der jeweilige Kollektivvertrag ausdrücklich eine entsprechende Regelung vorsieht.
Gerade für Fachkräfte mit hoher Mobilität ist dieser Unterschied relevant, da Eigenkündigungen in der Praxis häufig vorkommen.
Verhältnis zu Urlaub und anderen Abwesenheiten
Postensuchtage sind rechtlich vorrangig gegenüber Urlaubsverbrauch, sofern der Anspruch geltend gemacht wird.
Das bedeutet:
Ohne Geltendmachung → Urlaub wird regulär konsumiert
Bei aktiver Berufung auf den Anspruch → Reduktion des Urlaubsverbrauchs zugunsten der Postensuche
Für Arbeitnehmer:innen empfiehlt sich daher eine bewusste zeitliche Planung und frühzeitige Kommunikation.
Einschränkungen des Anspruchs
Kein Anspruch auf Postensuchtage besteht:
- bei Eigenkündigung ohne kollektivvertragliche Regelung
- bei bereits gesichertem Pensionsanspruch
- Praktische Relevanz für qualifizierte Fachkräfte
Insbesondere in der IT und in anderen hochqualifizierten Bereichen ist die Jobsuche selten ein rein formaler Prozess. Sie umfasst typischerweise:
- mehrere Interviewrunden (inkl. technischer Assessments)
- Gespräche mit unterschiedlichen Stakeholdern
- ggf. Coding Challenges oder Case Studies
Diese Prozesse sind zeitintensiv und lassen sich nur eingeschränkt „nebenbei“ organisieren.
Postensuchtage schaffen hier die notwendige zeitliche Flexibilität, ohne auf informelle Lösungen oder Urlaubstage angewiesen zu sein.
Typische Gründe für Nichtinanspruchnahme
Trotz klarer Rechtslage wird der Anspruch häufig nicht genutzt. Gründe dafür sind:
- unzureichende Kenntnis der Rechtslage
- Annahme, dass eine Nutzung negativ wahrgenommen wird
- hohe Eigenverantwortung und „Selbstmanagement-Mentalität“ in Fachrollen
Gerade letzteres führt dazu, dass rechtliche Möglichkeiten bewusst oder unbewusst ignoriert werden.
Einordnung aus Unternehmensperspektive
Auch aus Sicht von Unternehmen sind Postensuchtage sinnvoll:
- Sie ermöglichen strukturierte Übergaben
- reduzieren kurzfristige Ausfälle durch spontane Abwesenheiten
- fördern einen professionellen Trennungsprozess
In kompetitiven Arbeitsmärkten ist ein professioneller Offboarding-Prozess zudem ein relevanter Bestandteil der Arbeitgebermarke.
Fazit
Postensuchtage sind ein klar geregeltes, aber oft wenig genutztes Instrument des österreichischen Arbeitsrechts.
Für qualifizierte Fachkräfte bieten sie:
- planbare Zeitfenster für strukturierte Bewerbungsprozesse
- rechtliche Absicherung während der Kündigungsfrist
- eine professionelle Grundlage für den nächsten Karriereschritt
Gerade in komplexeren Recruiting-Prozessen – wie sie in der IT üblich sind – kann die gezielte Nutzung dieses Anspruchs einen entscheidenden Unterschied machen.
Hinweis:
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information auf Basis der geltenden Rechtslage und stellt keine rechtliche Beratung dar.

