Pflichten des Arbeitgebers

Die Entgeltpflicht eines Arbeitgebers ist so ziemlich jedem bewusst, aber der Arbeitgeber hat noch mehr Pflichten, die manchmal vergessen werden.

Die Pflichten:

  • Entgeltpflicht:

Die Höhe des Gehalts wird im Arbeitsvertrag geregelt.

Aber auch der Kollektivvertrag hat einen großen Einfluss auf die Gehaltsregelung. Die Interessensvertretungen verhandeln u.a. die jährliche Anpassung der Gehälter aus und legen Mindestgehaltseinstufungen fest.

Auch gewisse Gesetze fließen mit ein, zB Überstundenzuschläge und dergleichen.

  • Fürsorgepflicht:

Unter der Fürsorgepflicht versteht man verschiedene Punkte. Zuallererst hat der Arbeitgeber dafür Sorge zu tragen, dass dein Leben und deine Gesundheit durch die Arbeitsbedingungen nicht gefährdet werden. Er ist aber auch dafür verantwortlich, dass die Sittlichkeit gewahrt bleibt.

Zur Fürsorgepflicht gehört auch der Schutz vor Diskriminierung und Mobbing, sowie die Gleichbehandlung von Arbeitnehmern.

Personenbezogene Daten von dir hat der Arbeitgeber geheim zu halten und vor Fremdzugriff zu schützen.

  • Beschäftigungspflicht

Das bedeutet, dass der Arbeitgeber dir, wie im Arbeitsvertrag vereinbart, entsprechende Tätigkeiten zuweist.

  • Zeugnispflicht

Als Arbeitnehmer hast du einen Anspruch, nach Beendigung, aber auch während deiner Beschäftigung im Betrieb ein Dienstzeugnis bzw. ein Zwischenzeugnis zu fordern. Es darf nicht nachteilig formuliert werden, jedoch allein die Formulierung gibt dem zukünftigen Arbeitgeber schon einen Hinweis auf deine Arbeitsweise.

Aber nicht nur der Arbeitgeber hat Vorschriften, die er zu erfüllen hat, auch der Arbeitnehmer ist zu bestimmten Dingen verpflichtet. Dazu mehr im nächsten Blogartikel.

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