Pflichten des Arbeitnehmers

Wir haben euch kürzlich die Pflichten des Arbeitgebers näher gebracht und möchten diesmal auf die Pflichten des Arbeitnehmers näher eingehen.

Die Pflichten:

  • Arbeitspflicht:

Es ist keine Überraschung, dass die Hauptflicht eines Arbeitnehmers die Ausübung seiner Tätigkeit darstellt. Dazu gehören nicht einfach nur die Zurverfügungstellung der eigenen Arbeitskraft, sondern auch die Pflicht, sich um den Arbeitserfolg zu bemühen.

  • Treuepflicht:

Diese Pflicht wird manchmal gerne vergessen oder unter den Teppich gekehrt.

Zur Treuepflicht gehört, dass du die betrieblichen Interessen zu wahren hast. Du darfst den Arbeitgeber nicht durch dein Verhalten schädigen, darunter fällt u.a. auch üble Nachrede, aber auch das Wahren von Betriebsgeheimnissen und das Wettbewerbsverbot.

Meldepflichten bei Gefahren oder Dienstverhinderungen zählen ebenso zur Treuepflicht wie die Bereitschaft zu Überstunden in Notsituationen.

Warst du dir über all deine Pflichten als Arbeitnehmer bewusst?

Wir freuen uns über deine Kommentare!